Atemschutz

Fachwart im KFV ist OBM Marco Litzkow

Atemschutz Atemschutz

Der Fachbereich befasst sich in erster Linie mit der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen (FA) zum Atemschutzgeräteträger. Dabei wird zunächst geprüft ob der FA die Vorrausetzungen für den Lehrgang erfüllt.

Voraussetzung ist: Gültiges Untersuchungsergebnis durch einen ermächtigten Arzt
  • nach G 26 III
  • Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I
  • Abgeschlossene Sprechfunkausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben der neuen FwDV 7 und umfasst 6 Abende an der Kreisfeuerwehrzentrale in Schleswig.

Zu den weiteren Aufgaben des Fachbereichs zählt auch die Überwachung der Umsetzung von neuen Dienstvorschriften aus dem Bereich des Atemschutzes (FwDV 7) in den Feuerwehren, hierzu werden die Beauftragten für Atemschutz aus den Ämtern jährlich als Multiplikatoren weitergebildet.

Für bereits ausgebildete Atemschutzgeräteträger und Wehrführer und Gruppenführer wird ein Fortbildungslehrgang für Atemschutzgeräteträger angeboten. Dieser Lehrgang befasst sich hauptsächlich mit der Einsatztaktik beim Atemschutzeinsatz sowie neuer Löschtechniken im Innenangriff.

Der Fachbereich Atemschutz überwacht außerdem den Lehrgang "Atemschutzpflege", welcher ebenfalls an der Feuerwehrzentrale durchgeführt wird. Dieser Lehrgang ist für Atemschutzgerätewarte gedacht, die z. T. mit wenig Mitteln eine optimale Pflege und Wartung der Atemschutztechnik in den Wehren erreichen müssen. Lehrgangsinhalt ist aber auch die Unterweisung in die unterschiedlichen Prüfintervalle der gesamten Atemschutztechnik. Der Lehrgang umfasst 2 Lehrgangsabende.